Die Abteilung Inline-Speedskating des TSuGV Großbettlingen hat die neue Bahn komplett selbst finanziert. Neben Zuschüssen von Sponsoren, Gönnern, Landes- und Gemeindemitteln sind auch Eigenmittel in Form von Mitglieder-Darlehn zur Finanzierung herangezogen worden. Diese müssen wir über einen längeren Zeitraum refinanzieren. Aus diesem Grund können wir die Bahnnutzung nicht kostenfrei anbieten.
Folgende Gebührensätze gelten ab August 2018:
1 Nutzungsgebühr pro Training auf der Bahn (Vereinsmitglieder): | 0€ |
Gültig für folgende Sportler:
- die ihre Lizenz in Großbettlingen haben und alle Rennen im aktuellen Dress des TSuGV Großbettlingen fahren
- für Mitglieder ohne Lizenz, die in der gesamten Saison keine lizenzpflichtigen Rennen fahren. bzw. lizenzfreie Rennen im aktuellen Dress des TSuGV Großbettlingen fahren.
- Trainer des TSuGV Großbettlingen
2 Teilnahme an Trainingseinheiten: | 5€ |
3 Freie Nutzung der Bahn an fest definierten Terminen mit Aufsichtspersonal: | |
3.1 Kinder bis 15 Jahren: | 3€ |
3.2 Jugendliche und Erwachsene: | 5€ |
4 Vermietung der Bahn incl. Infield (für sportliche Nutzung) | |
an andere Vereine mit eigenem Trainer - Trainingseinheit max. 2h: | |
bis 10 Sportler: | 50€ |
ab 11 Sportler: | 100€ |
5 Vermietung des Infields (für sportliche Nutzung) | |
an andere Vereine mit Betreuer/Aufsichtspersonal (andere Sportarten – max. 2h): | 20€ |
6 Vermietung des Infieldes (für sonstige Nutzung)
Die Vermietung des Infields für sonstige Zwecke an Dritte ist grundsätzlich, jedoch nur nach vorheriger Absprache mit dem Verein, möglich.
Folgende Tickets können erworben werden:
Teilnahme an Vereinstrainings und Nutzung an freien Trainings:
5er-Karte | 25€ |
10er-Karte (gültig für 11 Trainings) | 50€ |
Jahreskarten (nicht übertragbar!):
freie Nutzung der Bahn, KEINE Teilnahme an Vereinstrainings | 150€ |
freie Nutzung der Bahn, incl. Teilnahme an Vereinstrainings | 200€ |
Nutzungsbedingungen:
Die Gebührenordnung für Sportler gilt nicht an Wettkämpfen. Dort ist die Nutzungsgebühr über die Startgebühr abgegolten.
Aus versicherungstechnischen Gründen ist ein Trainingsbetrieb ohne Trainer bzw. Abstimmung mit der Abteilungsleitung des TSuGV Großbettlingen verboten. Ausnahmen gelten für Jahreskarteninhaber. Termine für das freie Training werden rechtzeitig über die Homepage bekanntgegeben, sobald die Arbeiten an den Außenanlagen der Bahn abgeschlossen sind.
Das Gelände wird permanent videoüberwacht und Verstöße sowie die illigale Nutzung werden zur Anzeige gebracht. Vandalismus und Beschädigungen an der Bahn werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Die Abteilung Inline-Speedskating des TSuGV Großbettlingen behält sich als Hausherr das Recht vor, Personen der Anlage zu verweisen. Die Anweisungen des Aufsichtspersonals sind jederzeit zu befolgen. Während des Trainings anfallender Abfall ist in den aufgestellten Abfalleimern zu entsorgen.
Sondervereinbarungen und Anfragen von Vereinen und Gruppen können mit der Abteilungsleitung getroffen werden. Die Teilnahme an Schnuppertrainings ist weiterhin kostenfrei.